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Corona-Maßnahmen

für die kommende Wintersaison 2021/22

Bitte beachtet Folgendes, wenn ihr uns besucht:

In Österreich und Deutschland entfallen die 3G-Eintrittskontrollen ersatzlos, die allgemeine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bei Seilbahnen gilt nun wieder für Österreich und Deutschland.

Weitere Informationen über die Einreisebestimmungen gibt es bei bei der Tirol Werbung oder beim Bundesministerium (AT) oder beim auswärtigen Amt (DE). Wir bitten um euer Verständnis!

Lifte und Bahnen

Es gilt keine gesetzliche Kapazitätsbegrenzung bei geschlossenen Seilbahnkabinen! Ob Sie in eine Kabine einsteigen möchten, in der sich bereits Personen befinden, entscheiden Sie selbst.

Zeigen sie bitte Eigenverantwortung!

Hygiene

Alle Gondeln sowie die Indoor-Bereiche der Bergbahnen werden regelmäßig mit Kaltvernebler desinfiziert sowie gelüftet. Verwenden Sie bitte die Desinfektionsmittelspender, welche im Skigebiet ausreichend zur Verfügung stehen. Verzichten Sie auf Händeschütteln und Umarmungen und waschen Sie sich regelmäßig die Hände mit Seife. Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln sowie die Nies- und Hustetikette.

Rückvergütung

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es auf Grund der weltweiten COVID-19-Pandemie jederzeit wieder zu behördlich angeordneten einzelnen Sperren oder Schließungen (einzelner Seilbahnanlagen, einzelner Mitglieder des Skipools „3 Länder Freizeit-Arena“, etc.), einzelnen Grenzschließung oder Reisewarnungen kommen kann. Auch in diesen oder vergleichbaren Fällen besteht kein Anspruch auf eine Rückvergütung oder Verlängerung von Saison- oder Jahreskarten.

Sollte es allerdings während der Wintersaison 2021/2022 zu einer (erneuten) behördlichen und dauerhaften Schließung, Grenzschließung oder Reisewarnung kommen, die alle Betriebe der Mitglieder des Skipools „3 Länder Freizeit-Arena“ betrifft, kann der Kunde eine teilweise Rückvergütung des Kaufpreises einer Saison- oder Jahreskarte unter folgenden Voraussetzungen beantragen:

Sollte der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt die Saison- oder Jahreskarte an weniger als 10 Skitagen genutzt haben, erhält er pro nicht in Anspruch genommenen Skitag (bis zu dieser Obergrenze von 10 Skitagen) eine Rückvergütung von 1/10 (ein Zehntel) des Kaufpreises der Saison- oder Jahreskarte pro Skitag erstattet.

Beispiel: Der Nutzer hat eine Saisonkarte Winter um EUR 595,00 erworben und sie vor einer Schließung, etc. an 6 Skitagen genutzt, daher erhält er eine anteilige Rückvergütung für die fehlenden 4 Skitage zu je EUR 59,50, somit von insgesamt EUR 238,00

Ab 10 Skitagen gilt die Saison- oder Jahreskarte als vollständig ausgenutzt und es kann keine anteilige Rückvergütung mehr geltend gemacht werden.

Ausdrücklich wird festgehalten, dass keine (anteilige) Rückerstattung geltend gemacht werden kann, wenn die Partner der „3 Länder Freizeit-Arena“ leistungsbereit sind, der Nutzer diese Leistung aber auf Grund persönlicher Überlegungen/Entscheidungen nicht in Anspruch nimmt; sollten daher zB behördliche Maßnahmen für die Inanspruchnahme der Leistungen der Partner der „3 Länder Freizeit-Arena“ angeordnet werden (zB Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testnachweises, eines Impfnachweises, etc) und sollte der Nutzer diese Nachweise nicht erbringen können oder wollen, so kann kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung geltend gemacht werden.

Festgehalten wird, dass die Einhaltung der jeweils behördlich vorgeschriebenen COVID-19- oder sonstige Schutzmaßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie ausschließlich in der Verantwortung des Nutzers liegt. Sollte der Nutzer behördlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht einhalten können oder wollen, so darf seine Beförderung nicht erfolgen und kann kein Anspruch auf eine (anteilig) Rückvergütung geltend gemacht werden.


Rückvergütungsanträge können – in den vorgenannten Fällen – innerhalb von vier Wochen nach dem Ende der Wintersaison 2021-22 schriftlich bei dem jeweiligen Mitglied des Skipools „3 Länder Freizeit-Arena“, bei welchem die Saison- oder Jahreskarte gekauft wurde, gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt dieser Anspruch auf diese Rückvergütung.

Weitere Informationen

Urlaub aber sicher!

Für Fragen steht Ihnen diese COVID-19 Info-Hotline gerne zur Verfügung: +43 (0)5354 208 55 - von Montag bis Freitag von 08:00-12:00 & 13:00 -17:00 Uhr für Sie erreichbar.
Hier findet ihr alle weiteren wichtigen Informationen und Maßnahmen unserer Tourismusverbände für den Winter 2021/22 in den Kitzbüheler Alpen

In den Gastronomiebetrieben gelten gesonderte Richtlinien hier mehr
…..laufend aktualisierte Reise-Informationen gibt es bei der Tirol Werbung lesen Sie mehr
… außerdem empfehlen die Contact Tracing APP „STOPP CORONA“ des Ö. Roten Kreuzes

Bei all diesen Maßnahmen steht immer die Eigenverantwortung im Vordergrund.
Schützen Sie sich selbst, Ihre Familie, Ihre Freunde und andere Urlaubsgäste durch ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander. Eines steht fest: Bewegung an der frischen Bergluft ist gesund und stärkt ihre Abwehrkräfte.
Wir freuen uns auf den Winter mit euch!

#gemeinsamschaffenwirdas