Allgemeine Tarifbestimmungen

Information für unsere Gäste

Jahrgänge Sommer

  • Kinder Geburtsjahr 2019 und jünger frei
  • Kindertarif: Jahrgänge 2018 bis 2008
  • Jugendtarif: Jahrgänge 2007, 2006 und 2005
  • Seniorentarif ab dem 65. Lebensjahr

Kartenumtausch, Kartenersatz

Der nachträgliche Umtausch gegen ein anderes Bergbahn Ticket, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Verlorene Karten können nicht ersetzt werden. Wir bitten um Verständnis.

Kartenkontrolle, Beförderungsbedingungen, Anweisungen des Bahn- und Liftpersonals

Sämtliche Karten sind bei Aufforderung den Kontrollorganen vorzuweisen. Weiters ersuchen wir Sie, unseren Liftmitarbeitern Folge zu leisten - es dient ausschließlich Ihrer persönlichen Sicherheit. Zuwiderhandelnden muss das Ticket entzogen werden. Im Übrigen gelten die an jeder Talstation angebrachten Beförderungsbedingungen. Bergbahntickets sind nicht übertragbar (FOTOKONTROLLE). Missbrauch hat den Entzug der Karte, eine Buße von Euro 100,- je Tag sowie eine Anzeige zur Folge. Wir bitten um Verständnis!

Irrtümer, Preis- und Terminänderungen vorbehalten.

Information gemäß § 24 DSG 2000 zu „Photocompare“

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Karteninhabers/der Karteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Liftkarten zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, hierbei jedoch mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal gerechnet werden muss.


Die einzelnen Leistungen, zu denen die Karten berechtigen, werden von rechtlich selbständigen Unternehmen erbracht. Die Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.