Allgemeine Tarifbestimmungen

Information für unsere Gäste

Tageskarten und Skipässe sind nicht übertragbar. Missbrauch hat den Entzug der Karte, eine Buße von Euro 100,- je Tag sowie eine Anzeige zur Folge. Wir bitten um Verständnis! Beim Kauf einer Karte erklärt sich der Gast dazu bereit, dass zur Vorbeugung gegen Kartenmissbrauch beim Einstiegsleser ein Foto gemacht wird. Das Foto wird 2 Tage nach Ablauf des Skipasses gelöscht und nicht an Dritte weitergegeben!

Mischpreisverrechnung

Zwischen Haupt- und Nachsaison werden Mischpreise verrechnet.

Jahrgänge

  • Kinder: Jahrgänge 2008 - 2017 (Kinder geboren 2018 und jünger FREI)
  • Jugend: Jahrgänge 2005 - 2007
  • Senioren: Jahrgang 1958 und älter (nur Skigebiet Steinplatte)
  • Invalide ab 70% Behinderung: Jugendtarif (ausgen. TirolSnowCard und SuperSkiCard)
  • Ermäßigte Tarife werden nur gegen einen gültigen Lichtbildausweis gewährt!

Kartenumtausch, Kartenersatz

Der nachträgliche Umtausch gegen einen anderen Skipass, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Verlorene Skipässe können nicht ersetzt werden. Wir bitten um Verständnis.

Skipassrückvergütung

Die Rückvergütung eines Skipasses, ausschließlich bei einem Skiunfall, kann nur gegen eine von einem ortsansässigen Arzt ausgestellte ärztliche Bescheinigung erfolgen. Maßgeblich ist die Abgabe des Skipasses an der Kassa, an der Sie die Karte gekauft haben. Als Benutzungstage gelten die Tage von der Ausstellung des Skipasses bis zur Hinterlegung an der Kassa, welche die Karte ausgestellt hat. Ausnahmslos keine Rückvergütung bei Tageskarten! Auf Rückvergütung bei Unfall oder Krankheit besteht kein rechtlicher Anspruch; allfällige Rückvergütungen sind reine Kulanzleistungen. Wir behalten uns eine Ablehnung einer Rückvergütung ohne Angabe von Gründen vor.

Kartenkontrolle, Beförderungsbedingungen, Anweisungen des Bahn- und Liftpersonals

Sämtliche Karten und Skipässe sind bei Aufforderung den Kontrollorganen vorzuweisen. Weiters ersuchen wir Sie, unseren Liftmitarbeitern Folge zu leisten - es dient ausschließlich Ihrer persönlichen Sicherheit. Zuwiderhandelnden muss der Skipass entzogen werden. Im Übrigen gelten die an jeder Talstation angebrachten Beförderungsbedingungen. Tageskarten und Skipässe sind nicht übertragbar (FOTOKONTROLLE). Missbrauch hat den Entzug des Skipasses, eine Buße von Euro 100,- sowie eine Anzeige zur Folge.

Irrtümer, Preis- und Terminänderungen vorbehalten.

Information gemäß § 24 DSG 2000 zu „Photocompare“

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Lifkarteninhabers/der Liftkarteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Liftkarten zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, hierbei jedoch mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal gerechnet werden muss.


Die einzelnen Leistungen, zu denen die Karten berechtigen, werden von rechtlich selbständigen Unternehmen erbracht. Die Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Verbundtickets